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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bootuitjes.nl in Amsterdam, in denen die im Rahmen der Geschäftstätigkeit ihrer Mitglieder mit Auftraggebern und Dritten abzuschließenden Verträge geregelt sind, hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer Amsterdam.

Artikel 1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen und in Verträgen, auf die sie anwendbar sind, gelten die folgenden Definitionen:

1.1 Auftraggeber: die (juristische) Person, die dem Auftragnehmer einen Auftrag zur Beratung über, Organisation von oder Durchführung einer Veranstaltung oder einer anderen im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Auftragnehmers liegenden Dienstleistung oder Tätigkeit erteilt hat.

1.2 Auftragnehmer: die Vertragspartei des Auftraggebers und Verwender der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

1.3 Vertrag: ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zur Beratung über, Organisation von oder Durchführung einer Veranstaltung (oder einer anderen im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Auftragnehmers liegenden Dienstleistung oder Tätigkeit), die schriftlich vereinbarten Ergänzungen und/oder Änderungen der genannten Verträge sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung der genannten Verträge.

1.4 Beginnzeitpunkt: Das Datum und/oder der Zeitpunkt, an dem die vom Auftragnehmer aufgrund des Vertrags zu organisierende und/oder durchzuführende Veranstaltung (oder eine andere im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Auftragnehmers liegende Dienstleistung oder Tätigkeit) stattfindet oder beginnt, oder – im Falle der Entwicklung von Konzepten – das Datum der Lieferung des Konzepts. Wenn im Vertrag festgelegt ist, dass im Rahmen des Vertrags mehrere (Teil-)Veranstaltungen / (Teil-)Tätigkeiten organisiert und/oder durchgeführt werden, gilt jeweils pro (Teil-)Veranstaltung / (Teil-)Tätigkeit als Beginnzeitpunkt das Datum und/oder der Zeitpunkt, an dem die (Teil-)Veranstaltung / (Teil-)Tätigkeit stattfindet oder beginnt.

1.5 Schriftlich: das Versenden von Mitteilungen per gewöhnlicher Post, per Einschreiben, per Fax oder per E-Mail sowie das Aushändigen schriftlich verfasster Mitteilungen, dies auf Kosten und Risiko des Absenders.

1.6 Auftragssumme: Der Betrag, den der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Ausführung des Vertrags in Rechnung stellt, einschließlich der dem Auftragnehmer von Dritten in Rechnung gestellten Beträge und/oder anderer Forderungen Dritter und ausschließlich Umsatzsteuer.

1.7 Künstler: jeder Künstler (im weitesten Sinne), Redner oder Musiker, allein oder in einer Gruppe, der sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Erbringung eines Auftritts verpflichtet hat.

1.8 Mitarbeiter(in): jede natürliche Person, die durch Vermittlung des Auftragnehmers Tätigkeiten zugunsten des Auftraggebers ausführt oder ausführen wird. Unter Mitarbeiter(in) werden unter anderem (aber nicht ausschließlich) Arbeitnehmer des Auftragnehmers und vom Auftragnehmer eingesetzte Aushilfskräfte, Freiberufler, Künstler, Schauspieler und Models verstanden.

Artikel 2 Anwendbarkeit der Bedingungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gerichtete Anfrage zur Abgabe eines Angebots, für das vom Auftragnehmer abzugebende Angebot, für Aufträge des Auftraggebers und für alle vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden und abgeschlossenen Verträge oder zugunsten dieser zu verrichtenden und/oder verrichteten (Rechts-)Handlungen, einschließlich der Verträge, die der Auftragnehmer diesbezüglich mit Dritten abschließt.

2.2 Wenn der Auftraggeber die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nicht innerhalb von fünf Werktagen nach der Anwendbarkeitserklärung dieser Bedingungen durch den Auftragnehmer schriftlich abgelehnt hat und der Auftragnehmer diese Mitteilung (innerhalb derselben fünf Werktage) erhalten hat, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers akzeptiert hat. Der Auftragnehmer weist die Berufung auf und/oder die Anwendbarkeit von anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als seinen eigenen ausdrücklich zurück.

2.3 Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bestimmungen (oder ergänzende Bestimmungen) gelten nur, sofern und soweit sie ausdrücklich von einem bevollmächtigten Vertreter des Auftragnehmers schriftlich akzeptiert wurden.

2.4 Sollte sich eine Bestimmung der vorliegenden Verkaufsbedingungen (und/oder einer eventuell näher vereinbarten abweichenden/ergänzenden Bestimmung) als nichtig erweisen oder vernichtet werden, lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der vorliegenden Verkaufsbedingungen (und der eventuell näher vereinbarten Bestimmungen) unberührt. In den vorliegenden Verkaufsbedingungen (und noch zu vereinbarenden Verträgen) tritt in diesem Fall an die Stelle der nichtigen bzw. vernichteten Bestimmung eine Bestimmung, die der Absicht der Parteien möglichst nahekommt.

Artikel 3 Angebot, Bestellung, Auftrag und Einschaltung Dritter

3.1 Alle Angebote, Preisangaben, Kostenvoranschläge usw. des Auftragnehmers, sowohl einzeln als auch in Preislisten, mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder auf andere Weise abgegeben, sind völlig unverbindlich und können daher vom Auftragnehmer widerrufen werden.

3.2 Alle bei einem Angebot usw. bereitgestellten Informationen und/oder Spezifikationen gelten stets annähernd und sind für den Auftragnehmer nur dann bindend, wenn dies in dem Angebot usw. ausdrücklich und schriftlich festgelegt wurde.

3.3 Wenn einem Angebot usw. des Auftragnehmers nicht innerhalb von 14 Tagen (oder, soweit zutreffend, der in dem Angebot usw. ausdrücklich angegebenen – anderslautenden – Frist) durch einen schriftlichen Auftrag oder einen Auftrag per E-Mail gefolgt und der Auftragnehmer diesen bestätigt hat, ist es verfallen.

3.4 Der Auftragnehmer behält sich auch nach Annahme des Angebots durch den Auftraggeber das Recht vor, die bei ihm gemachte Bestellung oder den erteilten Auftrag formfrei zu widerrufen. Ein solcher Widerruf erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Annahme durch den Auftragnehmer.

Artikel 4 Lieferung von Waren

4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt am vereinbarten Ort gegen den vereinbarten Kaufpreis. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, sind im Kaufpreis der Waren die Kosten für Transport, Versicherung, Hebe- und Hubarbeiten, Anmietung temporärer Einrichtungen usw. nicht enthalten.

4.2 Das Risiko des Verlusts, Diebstahls und der Beschädigung der Waren geht bei Lieferung an den Auftraggeber auf den Auftraggeber über. Wird für die Lieferung, ob auf Wunsch oder Anweisung des Auftraggebers oder nicht, ein Spediteur eingesetzt, geht das Risiko des Verlusts, Diebstahls und der Beschädigung der Waren jedoch bereits bei Übergabe der Waren an den Spediteur auf den Auftraggeber über.

4.3 Der Auftragnehmer verpackt die Waren nach den bei ihm üblichen Maßstäben. Wünscht der Auftraggeber eine besondere Art der Verpackung, gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten. Der Auftraggeber behandelt die bei den vom Auftragnehmer gelieferten Produkten anfallenden Verpackungen in einer Weise, die mit den dafür geltenden behördlichen Vorschriften übereinstimmt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften frei.

Artikel 5 Verantwortung des Auftraggebers

5.1 Schließt der Auftragnehmer mit zwei oder mehr Personen oder juristischen Personen einen Vertrag (sodass mehrere Auftraggeber vorliegen), wobei diese (juristischen) Personen gegenüber dem Auftragnehmer jeweils dieselbe(n) Leistung(en) schulden, haftet jede dieser (juristischen) Personen gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der für sie aus diesem Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer entstehenden Verpflichtungen.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Risiken, die mit seiner Tätigkeit und/oder seinem Handeln und/oder Unterlassen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags verbunden sind, einschließlich der Tätigkeiten und/oder des Handelns und/oder Unterlassens von ihm eingeschalteter Dritter, soweit möglich zu versichern. In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, eine reguläre Betriebshaftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, dafür zu sorgen, dass unter den vorgenannten Versicherungen die vom Auftragnehmer zur Ausführung des Vertrags eingesetzten Mitarbeiter(innen) und die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Sachen mitversichert sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erstes Verlangen Kopien der Policen der vorgenannten Versicherungen an den Auftragnehmer zu übergeben.

5.3 Sofern nicht anders vereinbart, sorgt der Auftraggeber auf eigene Kosten für ausreichende Maßnahmen, um die Sicherheit von Künstlern, Mitarbeitern und Besuchern einer aufgrund eines Vertrags organisierten oder durchgeführten Veranstaltung / Tätigkeit zu gewährleisten. Wurden bezüglich der genannten Maßnahmen bereits Vereinbarungen getroffen, ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, diesbezüglich zusätzliche Anforderungen zu stellen, wenn veränderte Umstände (wie zum Beispiel die gestiegene Popularität eines Künstlers) dies erfordern.

5.4 Trifft der Auftraggeber unzureichende Maßnahmen, um eine sichere Durchführung einer Veranstaltung / Tätigkeit zu gewährleisten, oder hat er solche getroffen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Veranstaltung / Tätigkeit ganz oder teilweise nicht stattfinden zu lassen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz oder Nachlass auf die mit dem Auftragnehmer vereinbarte Auftragssumme erheben kann.

5.5 Der Auftraggeber ist für die Abführung der Buma-Rechte verantwortlich. Siehe auch Artikel 13.4.

5.6 Die Angabe von (der Richtigkeit von) Maßen, Spezifikationen und/oder anderen mit der Ausführung des Vertrags zusammenhängenden Informationen durch den Auftraggeber geht zu Lasten des Auftraggebers.

5.7 Der Auftraggeber ist jederzeit verantwortlich für alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags getätigten Werbemaßnahmen, Promotion-Maßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anzeigen), entwickelten Promotion-Konzepte oder -Ideen, Einladungen zu Veranstaltungen / Tätigkeiten usw., unabhängig davon, ob der Auftraggeber diesbezüglich vom Auftragnehmer beraten wurde, und unabhängig davon, ob ein Teil oder das Ganze vom Auftragnehmer ausgeführt wurde.

5.8 Der Auftraggeber muss selbst für die Zustimmung Dritter oder die Genehmigungen sorgen, die für die Ausführung eines Vertrags erforderlich sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

5.9 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für das Handeln und Unterlassen von Besuchern einer aufgrund eines Vertrags vom Auftragnehmer organisierten oder durchgeführten Veranstaltung / Tätigkeit.

5.10 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen / Tätigkeiten) bezüglich während oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags von diesen Dritten erlittener Schäden frei, es sei denn (und soweit) dieser Schaden ausschließlich die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten ist.

Artikel 6 Verantwortung des Auftragnehmers

6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausführung des Auftrags Dritte einzuschalten.

6.2 Bei der Verwahrung und Nutzung, Bearbeitung und Verarbeitung von Waren, die dem Auftragnehmer von oder im Auftrag des Auftraggebers anvertraut sind, hat der Auftragnehmer dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die er diesbezüglich für seine eigenen Waren anwendet.

6.3 Ungeachtet der weiteren Haftungsbeschränkungen in den nachfolgenden Artikeln 6.4 bis 6.8 haftet der Auftragnehmer nicht für irgendeine Verletzung bei der Ausführung eines Angebots und/oder Vertrags, ebenso wenig für eine unerlaubte Handlung, es sei denn (und soweit), diese ist die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und/oder seiner leitenden Angestellten.

6.4 Der Auftragnehmer übernimmt in keinem Fall eine Haftung für – den Inhalt – der von ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags erteilten Ratschläge, die vom Auftraggeber befolgt wurden. Diese Ratschläge gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers. Das Wort „Ratschläge“ in dieser Bestimmung ist im weitesten Sinne zu verstehen.

6.5 Der Auftragnehmer haftet niemals für indirekte Schäden, Folgeschäden und Betriebsschäden.

6.6 Der Auftragnehmer haftet niemals für Schäden, die durch (eine Verletzung oder unrechtmäßiges Handeln/Unterlassen von) ausführenden Dienstleistern und/oder Lieferanten verursacht werden, einschließlich des Personals dieser Dienstleister und/oder Lieferanten, die der Auftragnehmer im Zusammenhang mit oder zugunsten der Ausführung – eines Teils – des Vertrags eingeschaltet hat.

6.7 In jedem Fall ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers auf maximal die Auftragssumme des Auftragnehmers oder die vernünftigerweise zu erwartende Auftragssumme des Auftragnehmers begrenzt.

6.8 Die in den Artikeln 6.2 bis 6.7 enthaltenen Beschränkungen und Ausschlüsse der Haftung gelten auch zugunsten der Mitarbeiter(innen) des Auftragnehmers und/oder der vom Auftragnehmer eingeschalteten Dritten.

6.9 Ungeachtet und unbeschadet der in den vorstehenden Artikeln 6.3 bis 6.8 enthaltenen haftungsbeschränkenden Bestimmungen ist die etwaige Haftung des Auftragnehmers in allen Fällen wie auch immer auf den Betrag beschränkt, für den unter der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für den betreffenden Schaden Deckung gewährt wird (und nur insoweit, als der Versicherer tatsächlich auszahlt). Für mehr und/oder andere Schäden als die, für die die Haftpflichtversicherung Deckung gewährt, kann der Auftragnehmer in keinem Fall in Anspruch genommen werden.

Artikel 7 Reklamationen und Beschwerden

7.1 Alle Reklamationen und/oder Beschwerden müssen, bei sonstigem Rechtsverlust, per Einschreiben erfolgen, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach: – Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen für die vom Auftraggeber organisierten Tätigkeiten; – der Beratung über / der Organisation von / dem Zustandekommen schriftlicher Verträge (einschließlich der Ergänzungen und/oder Änderungen sowie aller (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung dieses Vertrags) für die vom Auftraggeber organisierten Tätigkeiten; – dem Zeitpunkt, an dem der Mangel hinsichtlich der vom Auftragnehmer organisierten Tätigkeiten bzw. der vom Auftragnehmer gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen vernünftigerweise hätte festgestellt werden können. 7.2 Beschwerden über Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich eingereicht werden, und zwar innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer der von ihm gelieferten Sachen, bis die vollständige Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erfolgt ist, dies zur Sicherung der Bezahlung aller Forderungen. Unter Forderungen werden Forderungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags und Forderungen bezüglich Zinsen, Bußgeldern und Inkassokosten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber verstanden.

8.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.

8.3 Erheben Dritte Pfändung auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu informieren.

8.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstähle zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherungen auf Verlangen des Auftragnehmers an den Auftragnehmer zu übergeben.

8.5 Vom Auftragnehmer gelieferte Sachen, die kraft des Eigentumsvorbehalts darunter fallen, dürfen nur im Rahmen einer normalen Geschäftsausübung weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.

8.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe alles dessen, was er im Rahmen der Ausführung eines Vertrags in seinem Besitz hat, aufzuschieben, bis alle seine Forderungen befriedigt sind oder bis vom Auftraggeber Sicherheit für die Befriedigung der Forderungen geleistet wurde.

Artikel 9 Höhere Gewalt

9.1 Umstände außerhalb des Willens und/oder des Einflussbereichs des Auftragnehmers, die so beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang vom Auftragnehmer verlangt werden kann, geben diesem das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und/oder die Ausführung desselben aufzuschieben, ohne irgendeine Verpflichtung zur Schadenersatzleistung (und unter Beibehaltung der auf dem Auftraggeber lastenden Zahlungsverpflichtungen wie nachstehend in Artikel 12.3 festgelegt).

9.2 Als Umstände, die eine Berufung auf höhere Gewalt rechtfertigen, wie im vorigen Absatz dieses Artikels gemeint, gelten unter anderem: Wetterbedingungen, die so beschaffen sind, dass sie der Ausführung des Vertrags entgegenstehen; Nicht-, unvollständige und/oder verzögerte Lieferung der Lieferanten; Krieg und Kriegsgefahr; Voll- und Teilmobilmachung; Ein- und Ausfuhrverbote; Maßnahmen niederländischer und/oder ausländischer Regierungsstellen, die die Ausführung des Vertrags beschwerlicher und/oder kostspieliger machen, als bei Vertragsabschluss vorhersehbar war; besondere gesellschaftliche Ereignisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Staatstrauer, die den Auftragnehmer vernünftigerweise zu der Entscheidung veranlassen können, dass die Veranstaltung / die Dienstleistung / die Tätigkeit nicht stattfinden kann; Streiks und/oder Betriebsbesetzungen; Epidemien; Verkehrsstörungen; Verlust oder Beschädigung beim Transport; Brand; Diebstahl; Störungen in der Energielieferung; Defekte an Maschinen, all dies sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch bei Dritten, von denen der Auftragnehmer die benötigten Materialien, Rohstoffe oder Halbfabrikate ganz oder teilweise beziehen muss; und ferner alle übrigen Ursachen, die außerhalb des Willens und/oder des Einflussbereichs des Auftragnehmers entstehen.

9.3 Nur wenn der Auftraggeber eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, kann der Auftragnehmer abweichend von Artikel 9.1 und 9.2 nur dann auf höhere Gewalt berufen, wenn die in Artikel 75 von Buch 6 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich dass höhere Gewalt vorliegt, wenn die Verletzung nicht der Schuld des Auftragnehmers zuzurechnen ist und auch nicht kraft Gesetzes, Rechtshandlung oder im Verkehr geltender Auffassungen zu Lasten des Auftragnehmers geht.

Artikel 10 Aufschub und Stornierung

10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt zur Verrechnung und/oder zum Aufschub einer Zahlung, außer soweit der Auftraggeber eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.

10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die (Teil-)Veranstaltung / die Dienstleistung / die (Teil-)Tätigkeit ohne weitere Begründung zu stornieren unter der Bedingung, dass der nachfolgende Prozentsatz der für die vollständige Ausführung des Vertrags vereinbarten Auftragssumme (oder – im Falle eines Vertrags, der sich auf mehrere Teilveranstaltungen / Teiltätigkeiten wie im letzten Satz von Artikel 1.4 gemeint bezieht – der mit der betreffenden Teilveranstaltung / der betreffenden Teiltätigkeit zusammenhängende Teil davon) vom Auftraggeber vergütet wird, sofern nicht schriftlich anders vereinbart: a) im Falle eines Aufschubs oder einer Stornierung spätestens 100 Tage vor dem Beginnzeitpunkt mindestens 50 % der vollständigen Auftragssumme; im Falle eines Aufschubs oder einer Stornierung im Zeitraum zwischen 100 Tagen und 25 Tagen vor dem Beginnzeitpunkt mindestens 75 % der vollständigen Auftragssumme; im Falle eines Aufschubs oder einer Stornierung bis spätestens 25 Tage vor dem Beginnzeitpunkt mindestens 90 % der vollständigen Auftragssumme; im Falle eines Aufschubs oder einer Stornierung bis spätestens 5 Tage vor dem Beginnzeitpunkt 100 % der vollständigen Auftragssumme.

Artikel 11 Preis, Rechnungsstellung und Zahlung

11.1 Der vereinbarte Preis ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, in Euro angegeben, ausschließlich Umsatzsteuer und sonstiger von der Regierung auferlegter Abgaben.

11.2 Änderungen einschließlich Mehrkosten am ursprünglichen Auftrag jeglicher Art, die durch oder im Auftrag des Auftraggebers angebracht werden und höhere Kosten verursachen, als bei der Preisangabe gerechnet werden konnte, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

11.3 Wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers annimmt, sendet der Auftragnehmer nach Rückerhalt der unterzeichneten Kopie des Bestätigungsformulars eine Rechnung über mindestens 75 % des Gesamtbetrags. Diese Rechnung muss vom Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum und in jedem Fall vor dem Datum, an dem die Veranstaltung stattfindet, beglichen sein. Ist dies nicht der Fall, kann dem Auftraggeber der Zutritt verweigert werden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu vereinbaren, und auch berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, ohne dass dies vereinbart wurde, wenn der Auftragnehmer berechtigte Zweifel an der Solvenz des Auftraggebers haben kann. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn unter dem Auftraggeber Pfändung erhoben wurde und wenn der Auftraggeber mehrere Gläubiger nicht rechtzeitig bezahlt.

11.4 Wenn innerhalb der genannten 21 Tage nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt ist, schuldet der Auftraggeber Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen, wobei ein Teil eines Monats für einen vollen Monat gerechnet wird. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die der Auftragnehmer im Rahmen einer zurechenbaren Verletzung des Auftraggebers macht, werden als Schaden wegen dieser Verletzung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer vergütet. Die außergerichtlichen Kosten gelten als mindestens 15 % des vom Auftragnehmer vom Auftraggeber zu fordernden Betrags, mit einem Mindestbetrag von 40,00 €.

11.5 Die Endrechnung, an die Aktualität angepasst und unter Abzug der Vorauszahlung, muss innerhalb von 21 Tagen nach dem Rechnungsdatum beglichen sein, andernfalls befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug.

Artikel 12 Beendigung und Auflösung

12.1 Unbeschadet der dem Auftragnehmer weiter zustehenden Rechte ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung ganz oder teilweise mittels einer schriftlichen Erklärung aufzulösen, wenn: – der Auftraggeber mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug ist; – der Auftraggeber für insolvent erklärt wurde, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt hat, auf ihn/sie die Anwendung des Gesetzes zur Schuldensanierung natürlicher Personen in Kraft getreten ist, sein Unternehmen stillgelegt oder liquidiert hat, eine Pfändung auf einen erheblichen Teil seines Vermögens erhoben wurde oder er sein Unternehmen an Dritte überträgt.

12.2 Im Falle einer Auflösung verbleibt das Risiko bereits gelieferter Sachen beim Auftraggeber. Die Sachen stehen dann dem Auftragnehmer zur Verfügung und müssen von diesem abgeholt werden.

12.3 Wenn der Auftragnehmer (oder ein von ihm eingeschalteter Dritter) zum Zeitpunkt der Auflösung (worunter in diesem Zusammenhang auch die Auflösung und der Aufschub wie vorstehend in Artikel 9.1 gemeint verstanden werden) bereits Leistungen zur Ausführung des Vertrags erbracht hat, sind diese Leistungen und die damit zusammenhängende auf dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer lastende Zahlungsverpflichtung kein Gegenstand der Rückgängigmachung. Beträge, die der Auftragnehmer vor der Auflösung in Rechnung gestellt hat oder Beträge, die der Auftragnehmer nach der Auflösung noch in Rechnung stellen wird im Zusammenhang mit dem, was er zur Ausführung des Vertrags vor dieser Auflösung bereits erbracht oder geliefert hatte, bleiben daher unvermindert geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.

Artikel 13 Geistige Eigentumsrechte

13.1 Der Auftraggeber wird jederzeit alle jetzt bestehenden oder zukünftigen geistigen Eigentumsrechte und verwandten Rechte des Auftragnehmers oder seiner etwaigen Lizenzgeber respektieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheber-, Patent-, Marken- und Datenbankrechte hinsichtlich der Website des Auftragnehmers, des Broschürenmaterials oder anderen Materials, das dem Auftragnehmer gehört oder von ihm stammt.

13.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, der Auftragnehmer Rechtsinhaber aller jetzt bestehenden und zukünftigen geistigen Eigentumsrechte und verwandten Rechte ist bzw. wird (sofern diese nicht Dritten gehören), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheber-, Patent-, Marken-, Datenbank- und Leistungsschutzrechte, die auf allen Objekten, Materialien, Werken, Aufführungen usw., die der Auftragnehmer im Rahmen (der Ausführung) des Vertrags entwickelt, entwickeln lässt und/oder zur Verfügung stellt, ruhen oder mit ihnen zusammenhängen. Dasselbe gilt für alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags ausgearbeiteten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Methoden usw.

13.3 Der Auftraggeber ist ausschließlich berechtigt, die in den Artikeln 13.1 und 13.2 genannten Objekte, Materialien, Werke, Aufführungen, Ideen, Vorschläge, Konzepte oder Methoden innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers zu nutzen, und nur insoweit, als diese Nutzung logisch und vernünftigerweise mit der betreffenden Veranstaltung / der betreffenden Dienstleistung / der betreffenden Tätigkeit zusammenhängt.

13.4 Ohne Erlaubnis des Auftragnehmers werden keine Ton- oder Bildaufnahmen einer Veranstaltung / Tätigkeit oder eines im Rahmen des Vertrags auftretenden Künstlers angefertigt. Der Auftraggeber wird etwaige Rechte Dritter an den im Rahmen der Ausführung des Vertrags verwendeten Objekten, Materialien, Werken, Aufführungen, Ideen, Vorschlägen, Konzepten oder Methoden jederzeit respektieren. Etwaige Lizenzgebühren bezüglich der (weiteren) Nutzung dieser Objekte, Materialien, Werke, Aufführungen, Ideen, Vorschläge, Konzepte oder Methoden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forderungen kollektiver Inkasso-Organisationen wie BUMA/STEMRA und SENA, sind nicht im Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

13.5 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Auftraggeber ausgearbeitete oder nicht ausgearbeitete Ideen, Vorschläge, Konzepte oder Methoden des Auftragnehmers oder Dritter, die mit (der Ausführung) des Vertrags oder den darunter gelieferten Produkten oder Dienstleistungen zusammenhängen, nicht außerhalb des Auftragnehmers selbst (lassen) ausführen oder durch Ausführung einer Veranstaltung / Dienstleistung / wiederholen.

13.6 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Forderungen Dritter jeglicher Art frei, die mit einer (vermeintlichen) Verletzung der in den Artikeln 13.1 bis 13.5 genannten Rechte durch den Auftraggeber, seine Arbeitnehmer, von ihm eingeschaltete Dritte oder Besucher und Teilnehmer von ihm initiierter Veranstaltungen / Tätigkeiten zusammenhängen.

13.7 Durch das Zurverfügungstellen von Materialien oder Werken jeglicher Art an den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bedingungslose Erlaubnis, diese Materialien und Werke auf welche Weise auch immer zu nutzen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags vernünftigerweise erforderlich ist.

  1. Der Auftraggeber garantiert, dass die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien und Werke keine Rechte Dritter verletzen, und stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von Forderungen Dritter jeglicher Art frei.

13.8 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, alle Ideen, Vorschläge, Konzepte, Methoden usw., die mit dem Vertrag und den darunter gelieferten Produkten oder Dienstleistungen zusammenhängen oder daraus hervorgehen, auf welche Weise auch immer (weiter) zu verwerten oder anderweitig zu nutzen. Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, mit den dem Auftraggeber gelieferten Produkten oder Dienstleistungen und mit den vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien und Werken zu eigenen Zwecken Werbung im weitesten Sinne des Wortes zu betreiben.

13.9 Der Auftraggeber wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Auftragnehmers keine geistigen Eigentumsrechte oder Domainnamen registrieren (lassen), die auf irgendeine Weise mit (der Ausführung) des Vertrags oder den darunter gelieferten Produkten oder Dienstleistungen, den Handelsnamen, Marken oder (zukünftigen) Tätigkeiten des Auftragnehmers oder mit dem Auftragnehmer verbundener Unternehmen zusammenhängen.

Artikel 14 Streitigkeiten

14.1 Auf Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet die IDEA-Streitregelung Anwendung, in der unter anderem festgelegt ist, in welchen Fällen die IDEA-Streitkommission zuständig ist. Die IDEA-Streitregelung ist auf der Website des Auftragnehmers verfügbar.

14.2 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, oder zumindest auf alle vom Auftragnehmer vorgenommenen Handlungen einschließlich der von ihm geschlossenen Verträge, ist niederländisches Recht anwendbar.

Anhang elektronischer Datenverkehr zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil der anwendbaren Allgemeinen Verkaufsbedingungen Artikel 1 E-Mail-Nachrichten

1.1 Eine E-Mail-Nachricht kann im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller Verträge einer schriftlichen Erklärung gleichgestellt werden.

1.2 Bei einem Streit über den Empfang oder die Versendung von E-Mail-Nachrichten liefern die Logfile-Daten des Auftragnehmers zwingenden Beweis.

1.3 E-Mail-Nachrichten gelten als empfangen, wenn sie für die andere Partei zugänglich sind, worunter in jedem Fall der Zeitpunkt verstanden wird, an dem sie das Postfach der empfangenden Partei erreicht haben.

Artikel 2 Telekommunikationseinrichtungen

2.1 Die Partei, die sich Telekommunikationseinrichtungen bedient, ist für die Auswahl derselben verantwortlich. Bedient sich der Auftragnehmer Telekommunikationseinrichtungen, haftet der Auftragnehmer, falls sich beim Datentransport eine Verstümmelung der Daten oder eine Verzögerung der Übertragung ergibt, für den daraus entstehenden Schaden, unbeschadet der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Lieferbedingungen, jedoch nur sofern und soweit dieser Schaden auf den betreffenden Telekomanbieter regressiert werden kann.

Artikel 3 Materialien und digitale Informationen

3.1 Alle Materialien und digitalen Informationen, die sich auf den Auftrag beziehen und die in dessen Rahmen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden müssen, werden dem Auftraggeber auf erstes Verlangen übergeben, jedoch erst, nachdem der Auftraggeber alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer erfüllt hat. Die Kosten für die dafür erforderlichen Datenträger gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt für den Auftraggeber bezüglich der Materialien und digitalen Informationen des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart wurde.

Artikel 4 Daten und Dateien

4.1 Diese Bedingungen gelten für die Website des Auftragnehmers und für alle Dienstleistungen, die über die Website angeboten werden.

4.2 Der Auftragnehmer behandelt die Daten des Auftraggebers streng vertraulich. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Auftragnehmer ist dazu gesetzlich verpflichtet, oder dies ist für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich. Selbstverständlich erfüllt der Auftragnehmer die geltenden Datenschutzbestimmungen.

4.3 Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer Daten zur Verfügung stellt, werden diese Daten in einer Datei festgehalten. Wenn der Auftraggeber eine Bestellung über die Website des Auftragnehmers tätigt, registriert der Auftragnehmer diese Bestellungen unter dem Namen. Die Daten des Auftraggebers werden Dritten nicht zur Verfügung gestellt, es sei denn, dies ist erforderlich, um die Bestellung des Auftraggebers auszuführen.

4.4 Die Datei, in der die Bestellungen des Auftraggebers aufgenommen sind, wird auch verwendet, um dem Auftraggeber persönliche Angebote zu machen, es sei denn, der Auftraggeber gibt über die Website an, hiergegen Einwände zu haben. Die Datei kann auch zur Erstellung statistischer Analysen und persönlicher Analysen verwendet werden.

4.5 Eine Reihe der Dateien des Auftragnehmers kann gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bei der Datenschutzbehörde in Den Haag angemeldet werden. Inhaber der Datei ist der Auftragnehmer in Den Haag. Die betreffenden Anmeldeformulare können unter www.cbpweb.nl/structuur/pag_reg.htm eingesehen werden. 4.6 Der Auftragnehmer verwendet ferner ein statistisches Programm, das registriert, wie oft die Website des Auftragnehmers besucht wird; über welche Links dies geschieht usw. Hierfür verwendet der Auftragnehmer „Cookies“. Das sind kleine Dateien, die vom Computer des Auftraggebers heruntergeladen werden, wenn der Auftraggeber die Website des Auftragnehmers besucht. Die Daten, die der Auftragnehmer auf diese Weise erhält, bleiben anonym. Sollte der Auftraggeber dies wünschen, kann er diese Funktion wie folgt deaktivieren: Cookies in Internet Explorer deaktivieren: 1: Über „Start“ und „Einstellungen“ zur Systemsteuerung gehen. 2: Doppelklick auf „Internetoptionen“. 3: Auf den Reiter „Sicherheit“ klicken. 4: Bei „Sicherheitsstufe“ für diese Zone den Schieberegler mit der Maus ganz nach oben schieben. Internet Explorer akzeptiert nun keine Cookies mehr. Alte Cookies kann der Auftraggeber löschen, indem er den Ordner C:WindowsTemporary Internet files leert. Cookies in Netscape Navigator deaktivieren: 1: Netscape Navigator öffnen. 2: Über das Menü „Edit“ zu „Preferences“ gehen. 3: Auf „Advanced“ klicken. 4: Auf das Auswahlfeld für die Option „Disable cookies“ klicken. 5: Auf „OK“ klicken. Netscape akzeptiert nun keine Cookies mehr. Alte Cookies kann der Auftraggeber löschen, indem er im Ordner Netscape die Datei „Cookies.txt“ entfernt.

4.7 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass nicht zu verhindern ist, dass Dritte zum Beispiel die Häufigkeit, mit der der Auftraggeber die Website des Auftragnehmers besucht, namentlich registrieren können.

Artikel 5 Sicherheit

5.1 Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer bezüglich Bankkontonummern bzw. Kreditkarten angibt, werden über ein gesichertes Protokoll über das Netz gesendet. Die übrige Registrierung und Bestellungen werden nicht gesichert versendet.

5.2 Der Auftragnehmer lässt täglich eine Virenprüfung durchführen, um soweit wie möglich zu gewährleisten, dass die Website des Auftragnehmers virenfrei ist und bleibt. Der Auftragnehmer kann die Virenfreiheit der Website jedoch nicht garantieren.

Artikel 6 Preise, Angebote und Aktionen

6.1 Die Angebote des Auftragnehmers, die auf der Website des Auftragnehmers aufgeführt sind, sind beim Auftragnehmer erhältlich.

6.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aktionsbedingungen zwischenzeitlich anzupassen und Angebote zurückzuziehen.

Artikel 7 Informationen über die Website des Auftragnehmers

7.1 Informationen, die der Auftraggeber auf der Website des Auftragnehmers vorfindet, sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Der Auftragnehmer kann jedoch nicht garantieren, dass die Informationen auf der Website jederzeit vollständig und richtig sind. Der Auftraggeber ist als Nutzer selbst verantwortlich für seine Entscheidungen und damit zusammenhängenden Aktionen auf Basis der Informationen.

7.2 Informationen auf der Website des Auftragnehmers werden von Zeit zu Zeit angepasst. Dies gilt auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bedingungen, die für andere über die Website angebotene Dienste gelten. Die geänderten Bedingungen treten in Kraft, sobald sie auf der Website veröffentlicht werden. 7.3 Findet der Auftraggeber Fehler auf der Website des Auftragnehmers, weiß der Auftragnehmer es sehr zu schätzen, wenn der Auftraggeber dies über seinen Kundenservice meldet.

7.4 Die Website des Auftragnehmers enthält Links zu Websites Dritter. Der Auftragnehmer wählt die Websites, auf die verwiesen wird, so sorgfältig wie möglich aus. Der Auftragnehmer kann jedoch für den Inhalt und die Funktionsweise der Websites Dritter nicht einstehen.

Artikel 8 Zustandekommen des Vertrags

8.1 Ein über das Internet im Fernabsatz geschlossener Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftraggeber auf elektronischem Weg den Nachweis der Einverständniserklärung des Auftragnehmers erhalten hat.

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